Ab wann kann ich ich ein handyvertrag abschließen
Hast Du auch das Gefühl, dass Du für Deinen Handyvertrag zu viel Geld bezahlst? Bist Du neidisch auf all Deine Freunde, weil sie mit unglaublich günstigen Verträgen zu den besten Konditionen prahlen und dabei auch noch mit den neuesten Smartphones herumlaufen? Wahrscheinlich liegt das nicht daran, dass Deine Freunde Glück hatten, sondern weil sie wahrscheinlich erst vor kurzem einen neuen Handyvertrag bestellt und abgeschlossen haben. Steckst Du also noch in Deinem alten Vertrag von vor zwei Jahren fest und ärgerst Dich grün und blau? Falls ja, ist es jetzt höchste Eisenbahn, einen neuen Handyvertrag zu bestellen! Denn getreu dem Motto "Der treue ist der dumme" fährst Du in der Regel, aber nicht immer, mit einem neuen Vertrag besser. Daher erklären wir Dir in Kürze, warum es sich heutzutage mehr denn je lohnt, zu wechseln und auf welche Stolperfallen Du Acht geben solltest. Zu allererst solltest Du Dir im Klaren darüber sein, was Du möchtest. Auf der anderen Seite kannst Du Dir auch neue Verträge suchen, die lediglich eine Mindestvertragslaufzeit von einem oder sechs Monate haben und somit jeweils zum Ende des Folgemonats kündbar sind.
Ab 18 Jahren
Wir haben den Überblick für dich, was die Rahmenbedingungen für Mobilfunkverträge mit unter 18 Jahren sind und was alle Beteiligten wissen müssen. Das muss der Handytarif Anbieter aber nicht akzeptieren, da Kinder und Jugendliche rein rechtlich als nicht voll geschäftsfähig gelten. In Deutschland sind Personen erst im Alter von 18 Jahren voll geschäftsfähig. Dann können Verträge selbstständig mit allen Rechten und Pflichten abgeschlossen werden. Das gilt sowohl für den Handyvertrag mit oder ohne Smartphone als auch beispielsweise die Mitgliedschaft für das Fitness Center. Verträge sind grundsätzlich einzuhalten, auch wenn sie zum eigenen Nachteil ausfallen. Schutz davor gibt es nur in Ausnahmefällen, das Kleingedruckte sollte also immer in Ruhe durchgelesen werden. Dem Vertragsabschluss mit Minderjährigen sind in Deutschland klare Grenzen gesetzt. Unbeschränkt geschäftsfähig sind in Deutschland Personen, die das Lebensjahr vollendet haben. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der im Vertrag vereinbarte Preis in vollem Umfang mit dem eigenen Taschengeld beglichen werden kann.
| Mit 16 unter Elternkontrolle | Das eigene Smartphone, am liebsten natürlich ein Top-Modell wie das Samsung Galaxy S21 oder ein Apple iPhone Das ist der Traum fast aller Jugendlichen. |
| Schüler-Tarife ab 14 | Hast Du auch das Gefühl, dass Du für Deinen Handyvertrag zu viel Geld bezahlst? Bist Du neidisch auf all Deine Freunde, weil sie mit unglaublich günstigen Verträgen zu den besten Konditionen prahlen und dabei auch noch mit den neuesten Smartphones herumlaufen? |
Mit 16 unter Elternkontrolle
Bist Du allerdings noch an einen Vertrag bei einem anderen Provider gebunden, dann musst Du nicht selten dieses eine wirklich gute Schnäppchen ziehen lassen, um nicht zwei Handyverträge gleichzeitig zu bezahlen. Soll es dennoch dieses eine Top-Angebot werden, stellt sich dann die Frage:. Prinzipiell lässt sich festhalten, dass die Aktivierung eines Mobilfunkvertrages üblicherweise vom Provider abhängig ist. Manche Shops bieten abweichend davon zum Teil die Möglichkeit, einen Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt zu aktivieren. Sofern dies möglich ist, wirst Du im Bestellvorgang darauf hingewiesen, wie weit dieser Zeitraum sein darf. Nachfolgend findest Du eine kleine Übersicht zu Anbietern und Providern sowie deren Vertragsstart. In den oben genannten Beispielen kannst Du den Start Deines neuen Handyvertrages bis zu einem gewissen Grad selbst beeinflussen. Sei es durch ein Wunschdatum selten, aber manchmal bei freenet und generell bei Drillisch verfügbar , sei es durch eine Rufnummern-Portierung: Nimmst Du Deine Rufnummer zum Vertragsende Deines Altvertrages mit, startet der neue Vertrag bei manchen Anbietern erst am Tage der erfolgten Portierung.
Schüler-Tarife ab 14
Die Rechtslage zu Vertragsabschlüssen bei Minderjährigen ist in Deutschland klar geregelt. Dies gilt also nicht nur für einen Handyvertrag mit oder ohne Smartphone sondern auch für einen Mietvertrag oder die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio. Dem Handytarif-Anbieter ist dann allerdings freigestellt, ob er diesen trotz Erlaubnis der Eltern akzeptiert, denn rein rechtlich gelten Kinder und Jugendliche nicht als voll geschäftsfähig. Einige Handyanbieter bestehen daher für den Handyvertrag für Jugendliche als Vertragspartner auf ein Elternteil. Ist ein Vertrag erst einmal unterzeichnet, gibt es so gut wie kein Entkommen mehr, denn Verträge — gleich welcher Art — sind grundsätzlich einzuhalten, auch wenn diese zum eigenen Nachteil ausfallen. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist man davor geschützt, weshalb es sich lohnt bei jedem Vertragsabschluss das Kleingedruckte sorgfältig zu lesen. In Deutschland kennt die Rechtsprechung drei verschiedene Begriffe, die den Vertragsabschluss kennzeichnen: geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig und unbeschränkt geschäftsfähig.