Abfindung nach altersteilzeit
Der Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit in der chemischen Industrie TV ATZ hat eine Regelung, wonach nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Basis von Altersteilzeit ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung vorgesehen ist. Der Anspruch auf eine Abfindung entsteht nicht, wenn der betroffene Arbeitnehmer bereits in unmittelbarem Anschluss an die Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses ungeminderte Altersrente beziehen kann. Das entspricht dem Sinn und Zweck des Tarifvertrages. Durch die Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Es sollen Abschläge abgemildert werden, die durch eine vorzeitige Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrente nach der Altersteilzeit entstehen. Dementsprechend sollen nur solche Arbeitnehmer einen Abfindungsanspruch erwerben, bei denen mit Beendigung ihres Altersteilzeitarbeitsverhältnisses tatsächlich Rentenabschläge eintreten. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6.
Abfindung nach Altersteilzeit: Rechte und Ansprüche
In der zweiten Hälfte Freistellungsphase arbeitet der Arbeitnehmer dann gar nicht mehr. Die Altersteilzeit ist im Altersteilzeitgesetz AltTzG geregelt. Auf die Altersteilzeit finden auch die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes TzBfG Anwendung. Die Altersteilzeit kann antreten, wer bei deren Beginn bereits 55 Jahre alt und Arbeitnehmer ist. Freiberufler und Selbstständige können also keine Altersteilzeit beanspruchen. In den letzten fünf Jahren vor Antritt der Altersteilzeit muss für mindestens Tage eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorgelegen haben. Dazu zählen auch Zeiten, in denen Krankengeld, Sozialgeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bezogen wurde. Auch Teilzeitbeschäftigungen werden kalendertageweise angerechnet. Die Altersteilzeit muss zudem unmittelbar vor dem Beginn der Rente genommen werden; der Beginn des Rentenanspruchs sollte daher vorher im Zweifel bei der Rentenversicherung erfragt werden. Altersteilzeit muss mindestens für insgesamt mindestens drei Jahre genommen werden beim Blockmodell werden dabei beide Phasen zusammengerechnet.
| Wie berechnet man die Abfindung nach Altersteilzeit? | Der Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit in der chemischen Industrie TV ATZ hat eine Regelung, wonach nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Basis von Altersteilzeit ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung vorgesehen ist. Der Anspruch auf eine Abfindung entsteht nicht, wenn der betroffene Arbeitnehmer bereits in unmittelbarem Anschluss an die Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses ungeminderte Altersrente beziehen kann. |
| Abfindungsvereinbarungen im Rahmen der Altersteilzeit | Die Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern einen nahtlosen Übergang vom Berufsleben in die Erwerbsrente ermöglichen. Dabei wird die Arbeitszeit des Arbeitnehmers zum Ende seiner Erwerbszeit vor der Rente um die Hälfte reduziert. |
| Steuerliche Aspekte der Abfindung nach Altersteilzeit | Arbeitnehmer, die Altersrente für besonders langjährige Versicherte erhalten, beziehen keine vorzeitige Rente, so das BAG. Anmerkung von RAin Dr. |
Wie berechnet man die Abfindung nach Altersteilzeit?
Altersteilzeit empfinden viele Arbeitnehmer als interessante Möglichkeit, ihr Berufsleben frühzeitig zu beenden und in die Rente einzutreten. Erhalten Angestellte für die Entscheidung zur Altersteilzeit eine Abfindung? Das klären wir hier. Nein, Abfindungen werden freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Das ist bei Altersteilzeit nicht der Fall. Vorruhestand plus Abfindung ist also nicht die Regel. Denn: Auch wenn Menschen sich innerhalb der Altersteilzeit in der passiven Phase befinden, also nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen, bleiben sie noch offiziell angestellt im Betrieb. Der Arbeitgeber zahlt auch weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei Altersteilzeit gibt es also nicht. Gut zu wissen: Was ist Altersteilzeit? Altersteilzeit ist eine Art gleitender Übergang in den Ruhestand, indem die Arbeitszeit bis zur Rente halbiert wird. Häufig wird die Altersteilzeit in eine Aktiv- und eine Passivphase eingeteilt. In der aktiven Zeit arbeitet der Angestellte im gewohnten Umfang weiter, erhält dafür aber weniger Gehalt.
Abfindungsvereinbarungen im Rahmen der Altersteilzeit
Bei dem Begriff des vorzeitigen Rentenbeginns handelt es sich nach Ansicht des BAG um einen Rechtsbegriff, dem eine bestimmte Bedeutung zukommt. Wann eine Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird, richtet sich demnach nach den jeweiligen Vorschriften über die unterschiedlichen Altersrenten. Da der Kläger diese Anforderungen erfüllte, handelte es sich bei seinem Renteneintritt um einen regulären Renteneintritt mit abgesenktem Renteneintrittsalter. Zudem ist bei dieser Rentenart ein vorzeitiger Renteneintritt gesetzlich nicht vorgesehen. Seine verminderte Rente beruhte auf dem Umstand, dass er zum Ende seiner Tätigkeit kein Vollzeitarbeitsverhältnis mehr ausübte und nicht auf der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Rente. Die Bestätigung des Urteils des ArbG durch das LAG und das BAG überrascht nicht. Der Wortlaut des KonzernAtzTV zusammen mit den Bestimmungen des SGB VI zur Rente für besonders langjährig Versicherte sind eindeutig. Nach dem klaren Willen der Tarifparteien sollten nur diejenigen Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten, die aufgrund eines vorzeitigen Rentenbeginns eine Einkommensminderung hinnehmen müssen.