Ab wann keine testpflicht mehr inzidenz
Das Corona-Virus ist auch im Jahr noch aktiv. Welche Varianten und Tests gibt es? Wann ist die Impfung nötig? Und was macht eigentlich die Grippewelle? Antworten auf die wichtigsten Fragen. Niedrige Corona-Infektionszahlen in Deutschland. Alte Tests funktionieren auch bei neuen Corona-Varianten. Grippewelle: Saison laut RKI beendet. Der internationale Gesundheitsnotstand wegen Sars-CoV-2 ist seit bald einem Jahr beendet. Die gemeldeten Corona - Fallzahlen in Deutschland sind trotz immer wieder leicht veränderter Virusvarianten auf niedrigem Niveau. Bei der Covid - 19 - Aktivität mehrten sich Hinweise für einen deutlichen Rückgang , meldeten zuletzt Fachleute des Robert Koch-Instituts RKI in ihren Berichten zu akuten Atemwegserkrankungen. Fachleute sehen weiterhin eine sehr breite Grundimmunität aus Impfungen und Infektionen in Deutschland. Laut Pandemie - Radar des Bundesgesundheitsministeriums ist die 7 - Tage - Inzidenz Fälle pro Allerdings sind die Zahlen nicht vergleichbar mit denen der Vorjahre, als deutlich mehr getestet wurde.
Testpflicht aufgehoben: Ab wann keine Anforderungen mehr?
Deswegen haben wir mit den Gesundheitsministern der Länder vereinbart, fast alle Test- und Maskenpflichten zum 1. März auslaufen zu lassen. Nur beim Besuch von medizinischen Einrichtungen sollten wir weiterhin vorsichtig sein. Deshalb werden wir hier die Maskenpflicht noch ein paar Wochen aufrechterhalten. Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Das Virus ist im Alltag beherrschbar. Und daraus ziehen wir Konsequenzen. Startseite Presse Dank erfolgreicher Corona-Politik: Test-und Maskenpflicht fallen bereits zum 1. Dank erfolgreicher Corona-Politik: Test-und Maskenpflicht fallen bereits zum 1. März Aufgrund der stabilen Infektionslage laufen zum 1. Februar Klicken Sie auf den Button, um den Inhalt nachzuladen. Inhalt laden. Hinweis: Durch den Aufruf des Videos werden Sie über einen externen Link auf die Seite von Dritten weitergeleitet.
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Inzidenz-Schwellenwert erreicht: Keine Testpflicht ab diesem Zeitpunkt
Die Coronavirus-Pandemie fordert die Bildungseinrichtungen und die Beschäftigten auf einzigartige Weise heraus. Für die GEW gibt es damit noch mehr zu tun als normalerweise. Was bisher geschah: Eine Dokumentation des Ausnahmezustands. Mit dem Ukraine-Krieg kam eine weitere Krise dazu. Fehlendes Personal macht Schulen und Kitas das ganze Jahr über immer mehr zu schaffen. Es gab aber auch Erfolge. Oktober GEW-Erfolg: Sommerferien sollen in Zukunft für befristet beschäftigte Lehrkräfte bezahlt werden. Bis fehlen bis zu September Gemeinschaftsschulen feiern Juli und August Die Lehrkräfteeinstellungen fürs neue Schuljahr offenbaren: Es gibt zu wenig Personal für Schulen. Ohren auf! März Beim Schulleitungstag der GEW standen die Corona-Folgen im Fokus — und wie Schulleitungen und Lehrkräfte vom Dauerstress loskommen. März läuft die bundesweite Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen aus. In Schulen fällt die Abstands- und Maskenpflicht weg. Kitas und Schulen sollen aber offen bleiben. Viele Tests waren gefordert, um halbwegs für Sicherheit zu sorgen.
Verzicht auf Testpflicht: Inzidenz als Entscheidungsfaktor
September , und damit an fünf aufeinanderfolgenden Tagen seit Samstag, 4. September , überschritten wurde. Ab Donnerstag, 9. September , gilt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin entsprechend der Zweiten SARS-CoVUmgangsverordnung des Landes Brandenburg somit wieder eine erweiterte Testpflicht für folgende Bereiche:. Die erweiterte Testpflicht entfällt wieder, wenn der Inzidenzwert von 20 laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts im Landkreis Ostprignitz-Ruppin für fünf Tage ununterbrochen unterschritten wird und der Landkreis dies bekanntgegeben hat, ab dem Tag nach der Bekanntgabe der Unterschreitung. Unabhängig davon, ob die Sieben-Tage-Inzidenz unter oder über 20 liegt, gilt auch im Landkreis Ostprignitz-Ruppin entsprechend der Zweiten SARS-CoVUmgangsverordnung des Landes Brandenburg stets die Testpflicht beziehungsweise die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises in folgenden Fällen:. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. Sprungziele zum Kurzmenü zur Volltextsuche zum Hauptmenü zum Untermenü zum Inhalt.