A13 gehalt grundschullehrer hessen
Stand: Von: Jasmin Herzberg. Hessische Grundschullehrkräfte bekommen ab August schrittweise mehr Geld. Aus dem Landkreis Fulda kommt unisono Zustimmung für die Neuregelung. Einzig der Philologenverband fordert im Umkehrschluss auch eine Anhebung für Gymnasiallehrer. Fulda - Die Hessische Landesregierung will mit der Neuregelung den Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Bundesländern angehen und den Beruf so attraktiver machen. Denn Hessen steht mit der Anhebung nicht allein da: Nordrhein-Westfalen hat die Anpassung auf A13 bereits vorgenommen, Bayern und Niedersachsen haben sie ebenfalls angekündigt. Die Anhebung erfolgt in sechs Schritten bis Dann stehen Grundschullehrer auf einer Stufe mit Gymnasiallehrern. Der Besoldungstabelle des Hessischen Regierungspräsidiums ist zu entnehmen, dass A12 ab dem 1. August dieses Jahres in Hessen zum Berufsstart rund Euro entspricht, A13 liegt dann bei rund Euro jeweils Grundgehalt ohne Zuschläge. Auf das Land Hessen kommen laut dem Hessischen Kultusministerium nach Abschluss der Erhöhung etwa Millionen Euro Mehrkosten zu.
A13 Gehalt für Grundschullehrer in Hessen: Eine Analyse
Für öffentliche Arbeitgeber! Jetzt günstige Stellenanzeigen schalten — monatlich Die Anhebung der Besoldung erfolgt in sechs Schritten bis zum Jahr — mittels einer Zulage, die sukzessive steigt und erstmalig zum 1. August bezahlt wird. Nach Abschluss der stufenweisen Erhöhungen wird die Landesregierung für die Anpassung jährlich rund Millionen Euro aufbringen. Mit der Besoldungsanhebung setzt die Landesregierung ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag um, wonach der Anpassung eine möglichst einheitliche Linie unter den Ländern vorausgehen sollte, um Wettbewerbsnachteile und einseitige Abwanderungen von Lehrkräften zu vermeiden. Neben der Anhebung der Besoldung wird auch die Weiterbeschäftigung von befristet tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer in den Sommerferien neu geregelt. Künftig besteht die Möglichkeit auf Weiterbeschäftigung in den Sommerferien schon nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von 30 Wochen — und nicht erst nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von 35 Wochen wie bislang.
| Einkommen von Grundschullehrern in Hessen nach A13-Regelung | Grundschullehrer und Lehrerinnen erhalten in Hessen künftig auch die Besoldung A Das teilte die Landesregierung mit. |
| Vergleich: A13-Gehalt von Grundschullehrern in Hessen | Juni haupt-realschulen Gymnasien Bildungspolitik Aktuelles. Juni im Hessischen Landtag verabschiedet worden. |
Einkommen von Grundschullehrern in Hessen nach A13-Regelung
Juni haupt-realschulen Gymnasien Bildungspolitik Aktuelles. Juni im Hessischen Landtag verabschiedet worden. Das Gesetz weist allerdings zwei gravierende Mängel auf. Zum einen erfolgt die Anhebung mittels eines Stufenplans, der sich bis zum Juli erstreckt. Demnach erhalten die Lehrkräfte eine Zulage, die den Unterschiedsbetrag zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 12 und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 der jeweiligen Stufe zur Grundlage hat. Die gestufte Anhebung der Besoldung gilt auch für die Beförderungsämter. Die Dauer der Anhebung ist zu lange gestreckt. So läuft Hessen Gefahr, im Wettbewerb um ausgebildete Lehrkräfte auch in den kommenden Jahren gegenüber anderen Bundesländern das Nachsehen zu haben. So erhalten Grundschullehrkräfte zum Beispiel im benachbarten Bundesland Nordrhein-Westfalen bereits am 1. August A Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch, dass Grundschullehrkräfte in allen anderen Bundesländern weniger Pflichtstunden aufweisen als in Hessen. So sind Grundschulleitungen besonders hoch belastet und tragen eine erhebliche Verantwortung.
Vergleich: A13-Gehalt von Grundschullehrern in Hessen
Dieser Schritt sei wichtig und richtig, da die Anforderungen an die Arbeit in den Grundschulen gestiegen seien, erläuterte Kathrin Anders für die Grünen. Zudem würden mehr Grundschul-Lehrkräfte gebraucht, deshalb sei eine höhere Bezahlung auch aus Wettbewerbsperspektive angebracht. Für die CDU verwies Horst Falk darauf, dass bereits viele andere Bundesländer den Grundschul-Lehrkräften mehr zahlten oder dies zumindest künftig tun wollten. Die Erhöhung sichere die Wettbewerbsfähigkeit Hessens auf Dauer. Von an soll einheitlich die Besoldungsgruppe A 13 für alle beamteten hessischen Lehrkräfte gelten. Die stufenweise Angleichung erfolgt, indem eine monatliche Zulage gezahlt wird. Vom 1. August dieses Jahres an sollen dies zehn Prozent des Differenzbetrags von A 12 zu A 13 sein, also etwa 60 Euro mehr. Kritik kam von der Opposition. Man müsse schneller als im Gesetzentwurf vorgesehen zu einer gleichen Bezahlung kommen, monierte Christoph Degen SPD. Zudem müssten Arbeitsbedingungen verbessert werden, es müsse mehr Zeit für die pädagogischen Aufgaben bleiben.